Hygienekonzept für den Deutschen Innovationspreis
am 29. April 2022
Stand | 26.01.2022
Vorbemerkungen
In Zeiten der Coronavirus-Krise agieren auch wir als Event-Veranstalter unter neuen Rahmenbedingungen. Hierbei hat für uns, als verantwortungsvoller Gastgeber, die Gesundheit unserer Mitarbeiter:innen, Teilnehmer:innen und Partner:innen höchste Priorität.
Das Hygienekonzept der Verleihung des Deutschen Innovationspreises basiert auf der Handlungsempfehlung des Research Institute for Exhibition and Live Communication (R.I.F.E.L.) und bildet die Standards aller Bundesländer ab, in denen WirtschaftsWoche-Veranstaltungen durchgeführt werden.
Während der Veranstaltungen werden alle geeigneten Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 einzudämmen. Das Ziel ist die sichere und reibungslose Durchführung der Veranstaltungen.
2G Plus-Regel für alle Anwesenden
Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig ein interaktives und kommunikatives Veranstaltungserlebnis vor Ort zu ermöglichen, gilt für den Zutritt zu den Veranstaltungsräumlichkeiten die 2G Plus-Regel.
Zutritt zur Veranstaltung erhalten nur Geimpfte (offizieller Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, letzte erforderliche Einzelimpfung ist älter als 14 Tage) und Genesene (Nachweis zur Genesung im Sinne des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV, positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt) bei Nachweis eines negativen Testergebnisses. Hierfür ist ein offizielles Zertifikat einer anerkannten Teststelle vorzulegen, das bei Veranstaltungsbeginn nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alle Nachweise werden beim Check-In geprüft.
Die Testpflicht gilt auch für geboosterte Personen.
Nach Ihrer Anmeldung informieren wir Sie rechtzeitig über die nächstgelegenen Testmöglichkeiten. Wir empfehlen eine Testung bereits vor Antritt Ihrer Anreise.
Abstandsregeln
Die behördlichen Vorgaben zu Abstandsregeln können bis zur Veranstaltung noch variieren und sich laufend ändern. Während der Veranstaltungen werden alle geeigneten Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Miteinander zu gewährleisten. Dabei werden die jeweils aktuell gültigen behördlichen Vorgaben berücksichtigt.
Was das konkret für den Deutschen Innovationspreis bedeutet, finden Sie rechtzeitig auf unserer Veranstaltungs-Webseite.
Eine personalisierte Sitzplatzvergabe ist vorgesehen.
Ein spezielles Besucherstrommanagement legt feste Laufwege fest, um Menschenansammlungen und Warteschlagen zu vermeiden. Die Laufwege werden ausreichend markiert, um Abstände einzuhalten. Nach Möglichkeit werden Ein- und Ausgänge zur Veranstaltung getrennt voneinander vorgesehen und gekennzeichnet.
Mund-Nasen-Schutz
Während der gesamten Veranstaltung gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Alle Anwesenden werden gebeten, einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Für den Bedarfsfall hält das Innovationspreis-Team am Eingang ein Kontingent an Masken bereit. Die Maske darf nur am Sitzplatz abgenommen werden.
Rückverfolgung
Zur Ermöglichung einer Nachverfolgung von Infektionen werden von allen Besuchern folgende Kontaktdaten erhoben: Vorname, Nachname, Wohnanschrift, (mobile) Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Diese Daten werden entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung sicher und datenschutzkonform aufbewahrt, im Bedarfsfall dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt und nach Ablauf von spätestens 1 Monat nach Ende der Veranstaltung gelöscht bzw. vernichtet.
Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung.
Alle Personen werden gebeten, die Corona-Warn-App der Bundesregierung herunterzuladen und zu aktivieren.
Weist eine Person Krankheitssymptome auf, die auf eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus schließen lassen (z.B. Fieber, trockener Husten), ist dieser der Zutritt zur Veranstaltung nicht gestattet.
Ausschilderung
Das Innovationspreis-Team weist durch geeignete und gut sichtbare Hinweisschilder auf die geltenden Hygienemaßnahmen sowie auf die Verhaltensregeln vor Ort (Stichwort Nies- und Hustetikette) hin. Bei der Begrüßung am Check-In sowie zu Beginn der Verleihung wird nochmals mündlich auf das Hygienekonzept hingewiesen.
Allgemeine Hygienemaßnahmen vor Ort
Das Innovationspreis-Team stellt sicher, dass ausreichend Desinfektionsspender und Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung stehen.
Alle Türklinken, Handläufe, Oberflächen und Kontaktflächen werden in regelmäßigen Abständen gereinigt. Ein entsprechender Plan mit Reinigungsintervallen wird mit dem Verantwortlichen der Event-Location erarbeitet.
Gemeinsam mit den Verantwortlichen der Event-Location wird für eine ausreichende Belüftung gesorgt.
Hygienebeauftragte
Ein:e Beauftragte:r für Hygienefragen überwacht vor Ort die Einhaltung aller Maßnahmen dieses Konzeptes.
Alle Mitarbeitenden werden im Vorfeld über alle wesentlichen Punkte rund um Hygiene geschult.
Mitarbeitende sind berechtigt, auf die Nichteinhaltung dieses Hygienekonzepts hinzuweisen und ggf. vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
Check-In
Die Registrierung am Check-In erfolgt möglichst kontaktlos. Durch Anbringen einer Trennvorrichtung wird für einen ausreichenden Abstand zwischen den Service-Mitarbeitenden und den Teilnehmenden gesorgt.
Catering, Technik
Die Bewirtung während der Veranstaltung wird in Absprache mit den Verantwortlichen der Event-Location so erfolgen, dass die aktuell gültigen Regeln und Hygienevorgaben eingehalten werden können. Das vorliegende Hygienekonzept ist Teil der Zusammenarbeit mit allen Dienstleistern und Partnern, das Innovationspreis-Team überwacht die Einhaltung.